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SKYPARKING24
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung und Vertragsabschlüsse
1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Skyparking24 gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Skyparking24 nicht an, es sei denn, Skyparking24 hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Skyparking24 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote der Skyparking24 sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Skyparking24 die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Skyparking24 und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Skyparking24 sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.
§ 2 Mietvertrag, Valet-Service
1. Skyparking24 bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von Skyparking24 betriebenen Parkplatz gegen Entgelt abzustellen und den von Skyparking24 eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück kostenfrei zu nutzen. Skyparking24 ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Daher übernimmt die Skyparking24 keine Haftung für die rechtzeitige Verbringung der Kunden zum Flughafen Frankfurt. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken bei Nutzung des Shuttle-Service ist ausgeschlossen.
2. Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Skyparking24 kommt zwischen dem Kunden und Skyparking24 ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Skyparking24 übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
3. Skyparking24 ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt sich um eine Dauermiete so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.
4. Entfernt der Kunde das Fahrzeug 3 Tage nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Skyparking24 erhebt in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe in 40 Euro pro Tag verlangen, könnte; die weiteren Ansprüche von Skyparking24 bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Skyparking24 berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von Skyparking24 auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
5. Skyparking24 kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
6. Valet-Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Skyparking24 am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände ( oder in einem angemieteten öffentlichen Parkhaus ) UND vom Betriebsgelände zum Flughafen ( oder in einem angemieteten öffentlichen Parkhaus )an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist Skyparking24 berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird empfohlen den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges mitzunehmen.
§ 2.1 Mehrkosten sowie Sonderfälle und Haftung
Mehrkosten und Haftung
– Verlängerungen bis zu 24 Stunden vor An/Abflug erhebt Skyparking24 pro weiteren Tag 10€.
– Bei Verlängerungen unter 24 Std vor Ankunft/Abflug erhebt Skyparking24 pro weiteren Tag 10 € und 40 € Pauschal Aufwandskosten.
– Bei Rückgabe vor dem angegebenen gebuchten Rückgabe Datum erheben wir pauschal 20 € wegen Personal und Logistikaufwand.
– Die Parkplätze und Garagen befinden sich in der Silostr.55 65929 Frankfurt / Niederhofheimerstr.46 65719 Hofheim am Taunus sowie in der Eichenstr in Frankfurt am Main sowie in der Lahnstr.92 alternativ auch in einem öffentlichen Parkhaus das Kameraüberwacht ist.
– Skyparking24 behält sich vor das Fahrzeug am Flughafen zwischen zu parken und auf einen unserer Parkplätze zu parken dabei können bis zu 55 Km gefahren werden.
– Der Fahrzeugbesitzer ist hier verpflichtet genug Tank im Fahrzeug zu haben andernfalls tankt Skyparking24 10 € nach und erhebt Tankservicekosten in Höhe in 20 €.
– Bei Buchung von extra Leistungen wie Innenwäsche / Außenwäsche oder KFZ Service Leistung können darüber hinaus Mehrkilometer entstehen.
– Fahrzeuge mit mehr als 5 m Länge gelten als Fahrzeuge mit Überlänge – Aufpreis 20 € Max Höhe 2 m.
– Bei Fahrzeugen die verschmutzt sind und eine Außenwäsche buchen, haftet Skyparking24 nicht für danach sichtbare Schäden.
– Bei Fahrzeugen die in der Dunkelheit bei schlechten Wetterverhältnissen abgegeben werden, haftet Skyparking24 in diesen Fällen nicht für kleine nicht direkt sichtbaren Schäden.
– Skyparking24 haftet nicht für Wertsachen im Fahrzeug, daher weisen wir darauf hin keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu lassen.
– Für Schäden am Reifen ( ausgenommen sind Felgen ) – oder Frontscheibe sowie durch Steinschläge an der Front haftet Skyparking24 nicht.
§ 3 Verhalten auf dem Betriebsgelände
1. Auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Skyparking24, der Mitarbeiter der Skyparking24 und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Skyparking24 ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Skyparking24 ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.Desweitern ist darauf hinzuweisen das Dashcams oder andere Aufnahmegeräte im Fahrzeug verboten sind
2. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 ohne ausdrückliche Zustimmung der Skyparking24, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachenjeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist Skyparking24 berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
3. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Skyparking24 ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Skyparking24 im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
4. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Skyparking24 besitzt sowie Warnweste, Erste Hilfe Kasten und Warndreieck. Auf Verlangen der Skyparking24, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Skyparking24 berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die Vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Skyparking24 berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Skyparking24 zu zahlen.
2. Von Skyparking24 angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
3. Für die von Skyparking24 angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die Skyparking24 angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Skyparking24 nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Skyparking24 verpflichtet.
6. Gegen die Ansprüche von Skyparking24 kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Skyparking24 anerkannt.
§ 5 Haftung
1. Skyparking24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Skyparking24 sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Skyparking24 beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Skyparking24 bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Skyparking24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Skyparking24 schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Skyparking24 auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.Haftung und Reparatur bei Kleinschäden 3.1 Skyparking24 übernimmt während der Verwahrung die Obhut über das Fahrzeug des Kunden.
3.2. Bei Schäden am Fahrzeug bis zu einem Betrag von 3.000 € behält sich Skyparking24 das Recht vor, die Reparatur selbst in einer fachgerechten, ortsansässigen Werkstatt in Frankfurt am Main durchführen zu lassen.
3.3 Die Reparatur erfolgt fachgerecht und mit hochwertigen Materialien, die den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs wiederherstellen.
4.Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Skyparking24 nicht für Glasschäden und Reifenschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der Skyparking24 ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die Skyparking24 kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.) dem Kunden obliegt es Schäden am Fahrzeug durch Fotos am Übergabeort und Übergabetag zu dokumentieren und im Schadensfall durch diese Fotos nachzuweisen .
5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Skyparking24 verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
6. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Skyparking24 ab, soweit Skyparking24 ein Schaden entstanden ist.
7. Skyparking24 haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.
8. Skyparking24 haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, auch nicht im Valet-Service.
9. In der Regel erfolgt der Valet Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. Skyparking24 behält sich jedoch vor im Einzelfall zumutbare (in der Regel bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten. Kurzfristige Änderungen an den Abflug- und Landezeiten müssen vom Kunden angegeben werden. Dabei ist zu beachten das die Skyparking24 erst schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen muss, ob sie dann ein Valet-Service bei veränderten Abflug- und Landezeiten anbieten kann.
10. Die Abholung erfolgt am Terminal, Terminal 1 B5 Abflug sowie Terminal 2 E8
§ 6 Rücktritt
1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt:
2. Der Kunde kann jederzeit bis 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Skyparking24 das vereinbarte Entgelt in voller Höhe als Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Skyparking24 kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 7 Datenerhebung
1. Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen ( zb.Werbung per Email)
2. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne das für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
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§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
