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SKYPARKING24

General terms and conditions

§ 1 Geltung und Vertragsabschlüsse

1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Skyparking24 gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Skyparking24 nicht an, es sei denn, Skyparking24 hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Skyparking24 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote der Skyparking24 sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Skyparking24 die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Skyparking24 und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Skyparking24 sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

§ 2 Mietvertrag, Valet-Service
1. Skyparking24 bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von Skyparking24 betriebenen Parkplatz gegen Entgelt abzustellen und den von Skyparking24 eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück kostenfrei zu nutzen. Skyparking24 ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Daher übernimmt die Skyparking24 keine Haftung für die rechtzeitige Verbringung der Kunden zum Flughafen Frankfurt. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken bei Nutzung des Shuttle-Service ist ausgeschlossen.
2. Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Skyparking24 kommt zwischen dem Kunden und Skyparking24 ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Skyparking24 übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
3. Skyparking24 ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt sich um eine Dauermiete so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.
4. Entfernt der Kunde das Fahrzeug 3 Tage nac Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Skyparking24 erhebt in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe in 40 Euro pro Tag verlangen, könnte; die weiteren Ansprüche von Skyparking24 bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Skyparking24 berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von Skyparking24 auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
5. Skyparking24 kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
6. Valet-Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Skyparking24 am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände oder vom Betriebsgelände zum Flughafen an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist Skyparking24 berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird empfohlen den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges mitzunehmen.
Verlängerungen bis zu 24 Stunden vor An/Abflug erhebt Skyparking24 pro weiteren Tag 10€.
Bei Verlängerungen unter 24 Std vor An/Abflug erhebt Skyparking24 pro weiteren Tag 10 € und 40 € Pauschal Aufwandskosten.
Bei Rückgabe vor dem angegebenen gebuchten Rückgabe Datum erheben wir pauschal 20 € wegen Personal und Logistikaufwand.
Die Parkplätze und Garagen befinden sich in der Silostr.55 65929 Frankfurt / Niederhofheimerstr.46 65719 Hofheim am Taunus.
Skyparking24 behält sich vor das Fahrzeug am Flughafen zwischen zu parken und auf einen unserer Parkplätze zu parken dabei können bis zu 50 Km gefahren werden. Der Fahrzeugbesitzer ist hier verpflichtet genug Tank im Fahrzeug zu haben andernfalls tankt Skyparking24 10 € nach und erhebt Tankservicekosten in Höhe in 20 €.
Bei Buchung von extra Leistungen wie Innenwäsche / Außenwäsche oder KFZ Service Leistung können darüber hinaus Mehrkilometer entstehen.
Fahrzeuge mit mehr als 5 m Länge gelten als Fahrzeuge mit Überlänge – Aufpreis 20 € Max Höhe 2.10 m.
Bei Fahrzeugen die verschmutzt sind und eine Außenwäsche buchen, haftet Skyparking24 nicht für danach sichtbare Schäden.
Bei Fahrzeugen die in der Dunkelheit abgegeben werden, haftet Skyparking24 in diesen Fällen nicht für Schäden.
Für Schäden am Reifen ( ausgenommen sind Felgen ) – oder Frontscheibe durch Steinscchläge haftet Skyparking24 nicht.

§ 3 Verhalten auf dem Betriebsgelände
1. Auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Skyparking24, der Mitarbeiter der Skyparking24 und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Skyparking24 ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Skyparking24 ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
2. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 ohne ausdrückliche Zustimmung der Skyparking24, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachenjeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist Skyparking24 berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
3. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Skyparking24 ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Skyparking24 im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
4. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Skyparking24 besitzt. Auf Verlangen der Skyparking24, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Skyparking24 berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die Vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Skyparking24 berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

§ 4 Shuttle-Service
1. Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 stellt Skyparking24 fürden Kunden ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der Skyparking24 zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zur Verfügung. Die Kunden verpflichten sich zur angegebenen Zeit am Abfahrtsort zu erscheinen. Verspätungen führen zum Wegfall des Shuttle-Service.
2. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Skyparking24 ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
3. In der Regel erfolgt der Valet Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. Skyparking24 behält sich jedoch vor im Einzelfall zumutbare (in der Regel bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten. Kurzfristige Änderungen an den Abflug- und Landezeiten müssen vom Kunden angegeben werden. Dabei ist zu beachten das die Skyparking24 erst schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen muss, ob sie dann ein Valet-Service bei veränderten Abflug- und Landezeiten anbieten kann.
4. Die Abholung erfolgt am Terminal, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet. Terminal 1 B5 Abflug sowie Terminal 2 E8
5. Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben.
6. Der Rücktransport vom Flughafen Frankfurt am Main zum Betriebsgelände der Skyparking24 erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat Skyparking24 nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen.
7. Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Skyparking24 berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
8. Auf Wunsch stellt Skyparking24 Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und Skyparking24 entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

§ 5 Kfz-Dienstleistungen
1. Skyparking24 ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen sowie Scheibenreparaturservice für die abgestellten Fahrzeuge. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Einstellzeit erfolgt.
2. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.

§ 6 Hotelanfragen
Skyparking24 bietet Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 mieten, auf Wunsch die Möglichkeit an, überSkyparking24 Anfragen zu Übernachtungsmöglichkeiten im Hotel zu stellen. Skyparking24 übernimmt insoweit jedoch keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, weder im Hinblick auf eine Vermittlungsverpflichtung noch im Hinblick auf einen Beherbergungsvertrag. Etwaige vertragliche Beziehungen bestehen insoweit allein zwischen dem Kunden und Hotel.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Skyparking24 zu zahlen.
2. Von Skyparking24 angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
3. Für die von Skyparking24 angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die Skyparking24 angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Skyparking24 nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Skyparking24 verpflichtet.
6. Gegen die Ansprüche von Skyparking24 kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Skyparking24 anerkannt.

§ 8 Rücktritt
1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt:
2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Skyparking24 das vereinbarte Entgelt in voller Höhe als Schadensersatz zu leisten. Im Tarif „Best Preis“ ist der vereinbarter Preis in voller Höhe zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Skyparking24 kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 9 Haftung
1. Skyparking24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Skyparking24 sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Skyparking24 beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Skyparking24 bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Skyparking24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Skyparking24 schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Skyparking24 auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Skyparking24 ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Skyparking24 nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der Skyparking24 ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die Skyparking24 kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.).
5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Skyparking24 verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
6. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Skyparking24 ab, soweit Skyparking24 ein Schaden entstanden ist.
7. Skyparking24 haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.
8. In keinem Fall haftet Skyparking24 für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.
9. Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Skyparking24 bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
10. Skyparking24 haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, auch nicht im Valet-Service.
11. Bei Schäden die in der Serviceleistung Hol- und Bring-Service (Valet-Parking) am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren.
12. In der Regel erfolgt der ValetService individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. Skyparking24 behält sich jedoch vor im Einzelfall zumutbare (in der Regel bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten. Kurzfristige Änderungen an den Abflug- und Landezeiten müssen vom Kunden angegeben werden. Dabei ist zu beachten das die Skyparking24 erst schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen muss, ob sie dann ein Valet-Service bei veränderten Abflug- und Landezeiten anbieten kann.
13. Die Abholung erfolgt am Terminal, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet. Terminal 1 B5 Abflug sowie Terminal 2 E8

§ 10 Datenerhebung
1. Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen.
2. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne das für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
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§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.